e-Rezept

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E-Rezept! E-Patientenakte! E-Medikationsplan!
Was bedeutet das für uns Seniorinnen und Senioren?

Von Günter Wolf, Dipl.Wirtschaftsing.

Auch wenn die Auswirkungen der digitalen Medizin alle treffen werden, sind die Senior*innen aufgrund der größeren Häufigkeit von Arztbesuchen gegenüber der jüngeren Bevölkerung deutlich mehr betroffen. Entsprechend sollten sie sich ganz besonders über das informieren, was demnächst in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken auf sie zukommt. Einen ersten kleinen Überblick wollen wir Ihnen in diesem Artikel bieten.

Die Struktur der Neuerungen

Wer entwickelt das System und wo gilt es?

Die GEMATIK ist die staatliche deutsche Organisation, die das gesamte System entwickelt und steuert.

Dies findet im Rahmen des Europäischer Raums für Gesundheitsdaten (EHDS) statt. Dementsprechend kann man in Zukunft die digitalen, medizinischen Services im ganz EU-Raum nutzen, also z.B. auch der Arzt in Italien oder das Krankenhaus in Spanien. In weiterer Zukunft ist die Ausweitung des Systems auch weltweit denkbar.

Die medizinische TI  (Telematik-Infrastruktur)

Über die medizinische TI (Telematik-Infrastruktur) werden alle medizinischen Patienten, Leistungen und Leistungserbringer digital verbunden.

(Quelle: 1.)

  • E-Patientenakte (ePA): Sie beinhaltet alle medizinischen Dokumente, Befunde, Verordnungen, u.ä.. Sie kann als die Zentrale der Telematik-Infrastruktur (TI) bezeichnet werden, in der alles zusammenläuft und gut überblickt werden kann.
  • E-Rezept (eRezept): Es ersetzt die bisherigen farbigen Rezepte durch QR-Codes.
  • KIM: Es handelt sich um das eMail-Verfahren zur Kommunikation im Gesundheitswesen aller Beteiligten.
  • Notfalldaten (NFD): Sie sind die im Notfall notwendigen Informationen, die E-Patientenakte und/oder die Gesundheitskarte.
  • DEMIS: Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz  ist die Verbesserung und Weiterentwicklung des bereits existierenden Meldesystems für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).
  • TI-Messenger: Es handelt sich um das Sofortnachrichtensystem im Gesundheitswesen für eine sichere Kommunikation in Echtzeit.
  • E-Medikationsplan (eMP): Der eMP soll die aktuellsten Daten zur Medikation einer Patientin oder eins Patienten beinhalten und verfügbar machen.
  • ISiK: Es handelts sich um einen verbindlichen Standard für die Sprache der informationstechnischen Systeme in Krankenhäusern.

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN

Sie gibt es heute schon bei allen Gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. steht unmittelbar vor der Einführung. Diese Multifunktionskarte für Versicherungsnachweis, Abrechnung, Organspendeausweis (DPE) , Vorsorgedokumente, Notfalldatensatz (NFD), elektronischer Medikamentenplan (eMP) ist ein wichtiger Teil der neuen Infrastruktur. Auch ist eine digitale Identität (eID), auf dem (Quelle: 1.)  Smartphone geplant, das als gleichwertig zur Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gilt.

Die Verpflichtung zum Anschluss an die TI

Seit 2019 werden alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend an die TI angeschlossen, seit 2020 alle Apotheken, seit 2021 alle Krankenhäuser, ab 2024 alle Heil- und Hilfsmittelerbringer, Zahn-Labore, soziotherapeutische Leistungserbringer, Palliativversorgung, Hospiz, etc. Auf freiwilliger Basis können z.B. auch Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, usw. an die TI angeschlossen werden.

Einführung Schritt für Schritt

Das elektronische Rezept – der Beginn der Neuerungen  

(Quelle: 2.) 

Als erstes geht das elektronische Rezept (eRezept) „an den Start“. Es ist schon ab Beginn des neuen Jahres, also zum 01.01.2024, verpflichtend. Statt dem „roten Schein“, gibt es einen QR-Code, wahlweise auf Papier, Smartphone, per Arzt zu Patient, oder direkt zum Server der Krankenversicherung (für die Apotheke zum Abruf per eGK). Will man „seiner“ Apotheke treu bleiben, so kann diese „Wunschapotheke“ direkt angegeben werden. Man braucht für das eRezept ein Smartphone mit NFC-Chip, eine eGK mit PIN oder einen Papierausdruck.

Um zu sehen was verschrieben wird, sollte man immer einen Papierausdruck verlangen. Die Medikamenten-Daten werden auf einem zentralen Server der Krankenversicherung gespeichert und die Apotheken rufen sie dort ab und geben sie aus. Die App für das eRezept gibt es bei der Gematik oder der jeweiligen Krankenkasse (GKV), wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Das „Herzstück“ der TI – die elektronische Patientenakte (ePA)

(Quelle: 3.)

Aber alle digitalen Sicherheitssysteme, alle digitalen Anwendungen sind auch immer kritisch zu betrachten. Die Anbieter und Betreiber dieser Systeme müssen höchste Sicherheit gewährleisten. Doch alle Nutzer*innen diese auch anwenden! Denn gerade die digitalen Identitäten verleiten zu Missbrauch und Diebstahl!

Die ePA wird in verschiedenen Stufen eingeführt und wird dann alle Informationen der Arztkartei und aller anderen medizinischen Dienstleister enthalten, z.B. Impfpass, Bonushefte, Röntgenbilder, MRT, CRT, aber auch private Einträge, wie beispielsweise Fitnesspläne, Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Apps. Jedem Dienstleister (z.B. Arzt) kann die Berechtigung zum Lesen/Schreiben bestimmter/aller Dokumente gezielt gegeben oder genommen werden.

WER darf WAS lesen, schreiben, einfügen, löschen? Das bestimmt der Eigentümer*in einer elektronischen Patientenakte. Die Daten können die Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen nicht lesen. Sie können nur die Daten, über die sie bereits selbst verfügen, lesen. Die Daten können pseudoanonymisiert an Forschungsstellen weitergegeben werden, doch man kann dem auch widersprechen. Wie der medizin-technischen Komplex, haben aber auch Google und META bereits medizinische Forschungstöchter gegründet, um medizinische Daten zu verwenden. Vertreterregelungen für Familie, Kinder, Bekannte, etc. sind möglich. Auch Löschungen können vorgenommen werden, ebenso die gesamte ePA. Alle Aktionen und Schritte werden nachvollziehbar digital dokumentiert. Beim Wechsel der Krankenkasse können die Daten mitgenommen werden.

Der E-Medikationsplan (eMP)

In der elektronischen Patientakte ist zukünftig ein E-Medikationsplan (eMP) enthalten, wenn mehr als drei dauerhaft Medikamente verordnet werden. Er kann von (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten angelegt und gelesen werden. Ein Schutz per PIN ist möglich.

Die Notfalldaten (NFD)

(Quelle: 6.)

Die Notfalldaten (NFD), werden auf der Gesundheitskarte (ekG) abgelegt und sollen das medizinischen Fachpersonal über alle notfallrelevanten Informationen (z.B. Diagnosen, Medikamente, Allergien, Kontaktdaten) informieren. Er ist auch in der elektronischen Patientenakte möglich.

(Quelle: 6.)

Auch sollen die Persönlichen Erklärungen (DPE), wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis auf der eGK ablegbar sein. Die Notfalldaten und die Persönlichen Erklärungen können durch einen PIN geschützt werden.

(Quelle: 7.)

Die GesundsheitsID

Die GesundsheitsID ist die digitale Identität auf dem Smartphone und ganz allgemein im Gesundheitswesen. Sie soll in Zukunft die Gesundheitskarte (eGK) ersetzen und den Zugriff auf alle digitalen medizinischen Anwendungen (DiGAs) ermöglichen.

Zu ihnen gehören auch medizinisch verschrieben Apps.

Die Anmeldung und Verifizierungen sind derzeit noch sehr aufwendig, sollen aber vereinfacht werden.

Den Anfang machen die gesetzlichen Krankenversicherungen

Alle hier dargestellten digitalen medizinischen Anwendungen sollen ab 01.01.2024 mit dem eRezept starten.  Alle Anwendungen sollen schrittweise eingeführt werden, so dass man sich daran gewöhnen kann, was auch den Seniorinnen und Senioren zugute kommt. Zuerst wird das neue System bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eingeführt – die privaten Krankenversicherungen folgen später.

Der Seniorenbeirat bleibt dran

Wie oben versprochen, wird der Seniorenbeirat die Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgen, um die Belange der Senior*innen zu gewährleisten. Wir werden Sie in den nächsten Ausgaben der WIR-Zeitung und im Internet (www.seniorenbeirat-muenchen.de) darüber informieren, wie Sie mit den Neuerungen am besten zurechtkommen und wie Sie es auch für sich sinnvoll nutzen können. Denn neben Gefahren, was vor allem Aspekte der Datensicherheit betrifft, hat das neue System auch positive Seiten für die Nutzer zu bieten.  

Quellen:

  1. GEMATIK, https://www.gematik.de/  https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
  2.  Medatixx, https://dip.medatixx.de/e-health/erezept
  3. GEMATIK, https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
  4. KAV Thüringen https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/telematik/epa-elektronische-patientenakte
  5. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein https://ti.kvno.de/medizinische-anwendungen-der-telematikinfrastruktur/elektronischer-medikationsplan-emp/    
  6. GEMATIK,https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Notfalldaten/Dokumente/gemLF_NFDM_Produktivbetrieb_V1.0.0.pdf
  7. GEMATIK, https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid

Weitere Informationsquellen:
Bundesministerium für Gesundheit

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html

Verbraucherzentrale

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-ihre-digitale-gesundheitsakte-57223

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDShttps://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space_de