des Seniorenbeirats der Landeshaupstadt München

Die Seniorenvertretung der Landeshauptstadt München (LHM) wird alle vier Jahre von allen über 60-Jährigen gewählt und vertritt deren Rechte und Interessen. Sie repräsentiert einen großen Teil der Bevölkerung.
Die heute ältere Generation hat aus den Schrecken zweier Weltkriege und Diktaturen die Lehre gezogen „Nie wieder Faschismus! Nie wieder ein von Deutschland ausgehender Angriffskrieg!“.
Sie setzt sich für Menschenrechte und die Beibehaltung des Asylrechts ein. Sie betont die Notwendigkeit der Integration und Mitarbeit von Menschen aus anderen Ländern, um Wohlstand zu bewahren und die Versorgung zu gewährleisten. „Remigration“ wird abgelehnt.
Da die Bundespolitik sehr wichtig für die Lebensqualität der über 25 Millionen älterer Menschen ist, stellt der Seniorenbeirat, fußend auf einem Papier der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V., Forderungen an alle Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auf:
Maßnahmen für ein auskömmliches Leben und gegen Altersarmut
Als Grundlage des Wohlstandes muss die Wirtschaft unterstützt werden.
Gute Arbeit und gute Einkommen sind Voraussetzungen für soziale Absicherung im Alter.
Um das Sozialsystem langfristig tragfähig zu halten, müssen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung solidarisch organisiert werden. Alle müssen einzahlen und bekommen dafür entsprechend ihrem Beitrag und ihrem Bedarf auch Leistungen. Die Beiträge müssen möglichst stabil gehalten werden.
Das Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter ist anzuheben.
Steuererklärungen bei Rentenbezug und die Beantragung von Hilfen sind zu vereinfachen. Sie müssen auch in analoger Form abgegeben bzw. gestellt werden können.
Bei Banken und Versicherungen darf es keine Altersdiskriminierung geben.
Umwelt, Klima und Prävention
Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung, die besonders älteren Menschen zusetzt, müssen verstärkt werden, z.B. durch mehr und größere Grünanlagen und Pflanzungen oder der Verhinderung von maßloser Verdichtung.
Zur Luftreinhaltung sind Frischluftschneisen offen zu halten sowie Feinstaub- und Abgasentwicklung zu verhindern.
Maßnahmen gegen schädlichen Lärm sind erheblich zu verstärken.
Gesundheitsberatungszentren sind mit einem breiten Angebot, wie z.B. die Vermittlung von Arztpraxen und Impfungen, aufzubauen.
Ein Ausbau der Daseinsvorsorge für den Fall künftiger Epidemien ist erforderlich.
Medizinische Versorgung
Eine Zusammenlegung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist nötig.
Gelder der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nicht in den Transformationsfonds fließen.
Versicherungsfremde Leistungen, wie z.B. Investitions- und Digitalisierungskosten oder Beiträge für Bürgergeldempfänger, dürfen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.
Für gesetzlich Versicherte darf es in der Arztpraxis im Vergleich zu privat Versicherten keine längeren Wartezeiten geben.
Die ambulante und stationäre Notfallversorgung mit bedarfsgerechten Behandlungskapazitäten ist sicherzustellen. Wartezeiten in der ambulanten und stationären Notfallversorgung sind deutlich zu reduzieren.
Eine diabetologische Versorgung ist sicherzustellen.
Die akutgeriatrische Versorgung ist zu erhalten und auszubauen.
Die Palliativ- und Hospizversorgung ist weiter zu entwickeln.
Die Betten-Planung ist an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und dem medizinischen Bedarf anzupassen.
Die haus- und fachärztliche Versorgung in den schlecht versorgten Außenbezirken der Großstädte und ländlichen Gebieten ist zu verbessern.
Kommunale medizinische Versorgungszentren sind in allen unterversorgten Gebieten zu errichten.
Die Ausbildungskapazitäten für Ärztinnen und Ärzte sind zu steigern.
Pflege
Eine Gesamtreform der Pflegeversicherung, die den Kommunen eine umfassende Steuerungs- und Gesamtverantwortung für die Pflege zuweist, ist erforderlich.
Die Pflegeversicherung muss zu einer einheitlichen Vollversicherung ausgebaut werden. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen müssen stark begrenzt werden.
Ausbildungs- und Investitionskosten sind aus dem Eigenanteil herauszunehmen. Investitionskosten und Ausbildungskosten sind durch die Bundesländer zu übernehmen.
Eine Familienpflegezeit und ein Familienpflegegeld für pflegende Angehörige ist einzuführen.
Die Gewinnung, Förderung und Ausbildung pflegerischer Fachkräfte ist zu verbessern.
Anerkennungsverfahren bei ausländischen Bewerber*innen sind zu beschleunigen.
Auszubildende in der Pflege und medizinischen Fachberufen dürfen nicht abgeschoben werden.
Analoge Teilhabe sicherstellen, digitale Teilhabe fördern
Kostenfreie bzw. kostengünstige Hilfen und Unterstützungen für Digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger müssen durch Politik und Kommunen angeboten werden. Das betrifft besonders die Älteren, die nicht mit der Digitalisierung zurechtkommen bzw. keine digitalen Geräte besitzen.
Die digitale Mindestausstattung ist bei Bedarf mit der Grundsicherung zu gewährleisten. Dazu müssen wohnortnahe Hilfen zur Digitalisierung eingerichtet werden.
Alle staatlichen digitalen Angebote sind benutzerfreundlich und gemäß gesetzlicher Vorgaben zu gestalten.
Alle öffentlichen Dienstleistungen, wie Verwaltung, ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), Post, Finanzwesen und Gesundheitssystem müssen auch weiterhin analog angeboten werden.
Die Sicherheit der ePA (elektronische Patientenakte) muss gewährleistet sein.
Ältere Menschen sind bei der Planung und Erprobung digitaler Dienstleistungen einzubinden.
Mehr bezahlbares und altersgerechtes Wohnen ermöglichen
Öffentlich geförderter Wohnungsbau ist massiv zu verstärken.
Der überhitzte Wohnungsmarkt muss reguliert werden, um zu verhindern, dass Wohnen immer teurer wird.
Die finanziellen Auswirkungen von Modernisierungsauflagen sind bei Bedarf durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen abzufedern.
Initiativen, Gesellschaften und Genossenschaften sind bei der Entwicklung und Realisierung von innovativen, generationsübergreifenden und seniorengerechten Wohnformen zu fördern und zu unterstützen.
Mobilität und Barrierefreiheit
Die Mobilität älterer Menschen muss durch ein gutes ÖPNV-Angebot gewährleistet werden. Ein ÖPNV, der komfortabel, barrierefrei und kostengünstig ist, stellt auch einen unerlässlichen Beitrag zum Schutz von Klima und Umwelt dar.
Der Schienenverkehr muss weiter ausgebaut werden. Dazu sind Investitionen in die Infrastruktur nötig, deren Finanzierung langfristig zu sichern ist.
Erforderlich ist bundesweit eine klare und einheitliche Tarifstruktur mit der Weiterführung des Deutschlandtickets zu günstigen Preisen.
Der Bund ist stärker an den Kosten für Investitionen, Re-Investitionen und den Betrieb des ÖPNV zu beteiligen.
Im gesamten ÖPNV ist umfassende Barrierefreiheit herzustellen und die voll umfängliche Umsetzung des UN-BRK (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) zu gewährleisten.
Sicherheit, Engagement und Partizipation
Damit auch ältere Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können, müssen sie sicher sein und sich auch sicher fühlen. Eine gut ausgestattete und moderne Polizei, eine wirksame Kriminalprävention und eine wachsame Zivilgesellschaft sind Voraussetzungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) müssen so aufgestellt werden, dass sie das Personal, die Technik und auch die rechtsstaatlichen Befugnisse haben, die sie für eine effektive Aufgabenerfüllung benötigen.
Für ältere Menschen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum, der Schutz vor Trickbetrug und die finanzielle Ausnutzung in scheinbaren Notlagen von großer Bedeutung.
Einrichtungen, die das Engagement und die Lebensqualität fördern, wie Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen und Mehrgenerationenhäuser sind flächendeckend auszubauen und verlässlich zu sichern.
Im Rahmen von Bundesmodellprogrammen sollen Maßnahmen gefördert werden, die auch diejenigen Älteren daran teilhaben lassen, die dabei bislang unterrepräsentiert sind.
Die politische und digitale Bildung im Alter und die Gestaltung des Übergangs in die nachberufliche Phase ist zu stärken.
Mit verstärktem Einsatz sind die gängigen, in der Gesellschaft bestehenden, Altersbilder zu differenzieren.
Altershöchstgrenzen für die Übernahme von Ämtern und Mandaten müssen aufgehoben werden. Das ist überfällig. Die Zulassung muss nach altersunabhängigen Kriterien erfolgen.
Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München
V.i.S.d.P. Dr. Reinhard Bauer, 1. Vorsitzender
München, den 07.02.2025